Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer
Verfasst: 30. Jan 2014 10:47
So habe ich damals den Gesetzestext auch verstanden. Tagfahrlicht (LED) an, Scheinwerfer aus. Wenn Scheinwerfer an, Tagfahrlicht aus oder um die hälfte gedimmt...
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Genau!Suntzun hat geschrieben:So habe ich damals den Gesetzestext auch verstanden. Tagfahrlicht (LED) an, Scheinwerfer aus. Wenn Scheinwerfer an, Tagfahrlicht aus oder um die hälfte gedimmt...
STVO §17 Absatz 2astivi81 hat geschrieben: Ich glaube trotzdem nicht daran, dass man das Abblendlicht ausschalten darf wenn das Tagfahrlicht an ist.
Denn das Abblendlicht ist bei Motorrädern ab einem bestimmten Baujahr Gesetzlich schließlich immer an!
Wo steht, dass man das Abblendlicht bei einem Motorrad ausschalten darf, wenn man das Tagfahrlicht an hat?
Sag ich dochmisupix hat geschrieben:Fahre jetzt seit mehr als zwei Jahren mit den HAWK Nebelscheinwerfern rum. Sind bei mir immer an (Schalter am Lenker).
Weis da keiner Bescheid...?stivi81 hat geschrieben: Haben die LED-Tagfahrlichter für Motorräder die gleiche E-Prüfnummer auf dem Glas
wie die ganzen Halogen-Nebelscheinwerfer?
Wenn ja, könnte man sich ja einfach LED-Tagfahrlicht montieren und bei der
HU sagen, man nutze sie als Nebelscheinwerfer.
Vielleicht können ja man Besitzer eines Halogen und welche eines LED Zusatzscheinwerfers
was sagen, bzw. nachsehen.
Mario,[/user][/mov]fubuda[mov][user]y hat geschrieben:Ich habe 2 Xenon Brenner drin,
Seitdem ich Xenon habe werde ich von anderen Verkehrsteilnehmern auch nicht mehr übersehen.