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Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 30. Jan 2014 10:47
von Suntzun
So habe ich damals den Gesetzestext auch verstanden. Tagfahrlicht (LED) an, Scheinwerfer aus. Wenn Scheinwerfer an, Tagfahrlicht aus oder um die hälfte gedimmt... :think:

Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 30. Jan 2014 11:11
von HubertMaassen
Die Bedenken wegen der 110 Watt halte ich für berechtigt - bei gleichzeitigem Betrieb von Heizgriffen.

An der KV regelte der Oxford-Controller (Einstellung 50 %) runter, weil insgesamt zuviel gezogen wurde.

Mit dem Wechsel auf H3 12V35W war das Problem gelöst.

Gruß
Hubert

Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 30. Jan 2014 16:25
von stivi81
Suntzun hat geschrieben:So habe ich damals den Gesetzestext auch verstanden. Tagfahrlicht (LED) an, Scheinwerfer aus. Wenn Scheinwerfer an, Tagfahrlicht aus oder um die hälfte gedimmt... :think:
Genau!
So ist es bei Autos und anscheinend auch und bei einigen BMW`s und KTM`s ab Werk gleich gesteuert.
Ich glaube trotzdem nicht daran, dass man das Abblendlicht ausschalten darf wenn das Tagfahrlicht an ist.
Denn das Abblendlicht ist bei Motorrädern ab einem bestimmten Baujahr Gesetzlich schließlich immer an!
Wo steht, dass man das Abblendlicht bei einem Motorrad ausschalten darf, wenn man das Tagfahrlicht an hat?

Und ein gedimmtes LED Licht als Positionslicht zum Abblendlicht dazu finde ich nicht so toll.
Denn gedimmt ist eben gedimmt und bringt im Verkehr nicht DIE Aufmerksamkeit, die man sich erwünscht.

Bei einigen BMW Motorrädern ist ab Werk auch XENON-Licht verbaut. Jedoch ohne Leuchtweitenregulierung und
Scheibenwaschanlage wie es der Gesetzgeber bei XENON eigentlich vorschreibt.
Also haben die Hersteller andere "Tricks" für Ihre Zulassung.
Will damit sagen, dass wenn eine BMW das darf (ohne Abblendlicht), muss es bei einer Nachrüstversion an einem
unserer Bikes noch lange nicht beim Tüv oder der Polizei durchgehen.

Ich bin sicher nicht kleinlich, was Legalität bei Umbauten am Fahrzeug angeht. Ein frommes Lamm ist meine
Versys schließlich auch nicht... Aber beim Thema Beleuchtung kann man im Fall des Falles auch einigen Ärger
mit der eigenen Versicherung bekommen. Denn realistisch gesehen erlischt die Betriebserlaubnis, wenn man
z.B. einen Xenonbrenner in einen Halogenscheinwerfer einbaut. Denn auf dem Scheinwerferglas ist alles fein
säuberlich aufgeführt was man darf und zu tun hat...

Natürlich sieht man in dem Video die Versen mit den Drei Scheinwerfern (Abblendlicht plus zwei Zusatzleuchten)
VIEL besser. Ein klares Sicherheitsplus beim sehen und gesehen werden!!!
Aber wenn ein Unfallgegner meint, er wurde geblendet, sieht es düster aus...

Ich bin gespannt, ob jemand hier zum Thema Abblendlicht in Kombination mit LED-Tagfahrlicht was sagen kann.
Also ob es eine Möglichkeit gibt, die denn wirklich 100% Legal ist!
Die ganzen Nebelscheinwerfer dürften ja -rein offiziell- bei nur MAXIMAL 5% aller Fahrten an gemacht werden :pfeif:
(kostet bei Nichtnebel auch ein Verwarngeld...)

Mfg Stivi

Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 30. Jan 2014 17:21
von misupix
Fahre jetzt seit mehr als zwei Jahren mit den HAWK Nebelscheinwerfern rum. Sind bei mir immer an (Schalter am Lenker).

Und die sind auch wirklich hell genug. Werde, seit ich die dran hab, vieeeel weniger von Autos übersehen....

Jetzt aktuell war eine Birne hinüber (nach ca. 15.000km), ansonsten keine Probleme.

Bild

Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 30. Jan 2014 18:30
von pds
Ich fahr bei Tag grundsätzlich mit Fernlicht
um besser gesehen zu werden!
Dazu gackerl gelber Helm!
Wenn mich noch einer Übersieht der übersieht mich auch
mit Rundumleuchte am Helm! :D

Im Süden Europas wird demnächst (glaube 2015) auch noch
Warnjackenpflicht eingeführt was bei uns sicher dann auch kommen wird!
Sicherheit zur Zeit in, kann man ja auch gut Kohle damit machen.
Hatte mit meiner Fernlichtfahrerrei noch keinerlei Probleme weder
in Italien, Frankreich oder Österreich noch in Slowenien!
Und wenn dann hab ich halt vergessen! :D
Mir gefallen die Teile ehrlich gesagt nicht! Paßt eher zur Goldwing!
Gibt auch beleuchtete Felgenbänder, was die Seitensichtbarkeit deutlich erhöht! :]

Gruß Peter

Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 30. Jan 2014 19:28
von madbow
stivi81 hat geschrieben: Ich glaube trotzdem nicht daran, dass man das Abblendlicht ausschalten darf wenn das Tagfahrlicht an ist.
Denn das Abblendlicht ist bei Motorrädern ab einem bestimmten Baujahr Gesetzlich schließlich immer an!
Wo steht, dass man das Abblendlicht bei einem Motorrad ausschalten darf, wenn man das Tagfahrlicht an hat?
STVO §17 Absatz 2a
Zitat:
Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

Ich bin gerade dabei, meine kV entsprechend umzubauen.
Zur Umschaltung zwischen Tagfahrlicht werde ich den Auf-/Abblendschalter umfunktionieren, das Auf-/Abblenden geschieht dann mit dem Lichthupentaster.
Die von mir eingesetzten Tagfahrleuchten haben die zugelassene Dimmfunktion als Positionsleuchte, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.
Das Rücklicht und die Standlichtleuchte leuchtet immer.

Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 30. Jan 2014 19:52
von vulcanmaster
misupix hat geschrieben:Fahre jetzt seit mehr als zwei Jahren mit den HAWK Nebelscheinwerfern rum. Sind bei mir immer an (Schalter am Lenker).
Sag ich doch :top:

Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 17. Sep 2014 18:36
von stivi81
Bei unserem Versystreffen im Harz waren ebenfalls Maschinen mit LED-Zusatzscheinwerfern.
Die LED-Zusatzscheinwerfer haben natürlich den enormen Vorteil, dass Sie lediglich 5W benötigen
und dabei noch bedeutend heller leuchten.

Die Halogen-Zusatzscheinwerfer wie die Hawk sind ja spezielle Nebenscheinwerfer.
Das heißt, man schließt sie über einen extra Schalter zusätzlich an und macht sie an und
aus wie man möchte. Beim TÜV hat man keine Probleme, wenn man damit vorfährt.

Die LED-Tagfahrlichter dürfte man rein theoretisch nicht gleich mit Abblendlicht nutzen. Man müsste Sie
anders schalten. Denn Zusätzlich dürfte man sie nicht leuchten lassen.
Im Alltag wird es niemand stören, aber bei der HU wird man scheitern, wenn
das Abblendlicht weiter leuchtet und das Tagfahrlicht parallel brennt.

Da stellt sich mir die Frage:
Haben die LED-Tagfahrlichter für Motorräder die gleiche E-Prüfnummer auf dem Glas
wie die ganzen Halogen-Nebelscheinwerfer?
Wenn ja, könnte man sich ja einfach LED-Tagfahrlicht montieren und bei der
HU sagen, man nutze sie als Nebelscheinwerfer.
Vielleicht können ja man Besitzer eines Halogen und welche eines LED Zusatzscheinwerfers
was sagen, bzw. nachsehen.

Mfg Stivi

Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 22. Sep 2014 16:10
von stivi81
stivi81 hat geschrieben: Haben die LED-Tagfahrlichter für Motorräder die gleiche E-Prüfnummer auf dem Glas
wie die ganzen Halogen-Nebelscheinwerfer?
Wenn ja, könnte man sich ja einfach LED-Tagfahrlicht montieren und bei der
HU sagen, man nutze sie als Nebelscheinwerfer.
Vielleicht können ja man Besitzer eines Halogen und welche eines LED Zusatzscheinwerfers
was sagen, bzw. nachsehen.
Weis da keiner Bescheid...?

Mfg Stivi

Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 22. Sep 2014 16:18
von Detlef Plein
Nein, die haben eine andere Nummer aber bei meinem TÜV ist das nie aufgefallen weil ich das Tagfahrlicht einfach ausgeschaltet hatte.

Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 22. Sep 2014 16:38
von Blechle
Servus Stivi,

der Buchstabe B in der Prüfnummer besagt die Zulassung als Nebelscheinwerfer, RL als Tagfahrlicht. :klugscheiss:
Bei der Dekra gibt es eine Infobroschüre zum download auf der rechten Seite anklicken

Wenn du rechtlich einwandfrei unterwegs sein willst musst du wohl eine Schaltung anbringen die das TFL beim Einschalten der Zündung anstellt und beim Einschalten des
Ablendlichts wieder ausschaltet. :aua:
:bricks:
Quelle TÜV Nord

Gruß Blechle

Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 12. Okt 2014 10:12
von maweg
Meine Frau und ich fahren immer mal wieder in Gruppen, sie meist ziemlich weit vorne. Mehrmals hat sie mir gesagt, wenn sie in den Rückspiegel schaut sieht sie mich kaum. Ich hätte mit meiner KV die schlechteste Funzel von allen andern Motorrädern!

Nach Studium der Schaltpläne habe ich jetzt bei Detlef 2 Paar TFL gekauft (http://mot-teile-borken.de/product_info ... licht.html) und gesetzeskonform verbaut; an der KV mit einem Wechselschalter (2xEin) und an der Kawa GPZ 500 mit einem Relais. Der größere Aufand war an der GPZ, da die noch einen Lichtschalter hat, an der KV kein Problem. Aber ohne Abbau der Verkleidung ging an beiden Maschinen nichts.

Ergebnis: das normale Abblendlicht ist im Gegensatz zu dem TFL (das fast schon blendet) wirklich eine Funzel!

Frage noch an Detlef: Das TFL hat noch eine weiße Steuerleitung die an (+) vom Abblendlicht geschaltet werden sollte. Was bewirkt die?
- Schaltet das TFL aus bei Abblendlicht ein oder
- wird es gedimmt und fungiert als (erlaubte) Zusatzleuchte?

Danke für Deine Anwort, Manfred

Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 12. Okt 2014 15:16
von Detlef Plein
Ein Anschluss der weißen Leitung an + schaltet das Tagfahrlich aus.

Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 24. Nov 2014 16:00
von fubuday
Ich habe 2 Xenon Brenner drin,
ist wirklich super gut.
Ich fahre täglich und bei jedem Wetter zur Arbeit damit.
Seitdem ich Xenon habe werde ich von anderen Verkehrsteilnehmern auch nicht mehr übersehen.

Gruß,

Mario

Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 24. Nov 2014 16:58
von lars0404
Hallo,
ich habe mir LED- Streifen mit E- Nummer von Dectane montiert.Jetzt probiere ich nur noch eine Bild hier rein zu bekommen da 1,7 MB :-)

Wenn es jemand sehen möcht schicke ich es per mail.

Gruß Lars

Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 27. Nov 2014 02:00
von Silver Surfer
fubuda[mov][user]y hat geschrieben:Ich habe 2 Xenon Brenner drin,
Seitdem ich Xenon habe werde ich von anderen Verkehrsteilnehmern auch nicht mehr übersehen.
Mario,[/user][/mov]
wo hast du die HID eingebaut? Nicht in die TFL von Detlef! Nebel?
2 = in Abblend- + Fernlicht? welche Farbtemperatur, W, bitte stell mal einen Bestelllink und dein Mopped als Bild ein, DANKE!! Ist das auch für mich als E-Laien zu machen?

Ich möcht 3000K 35W entweder als Fahrlicht oder in die noch zu ordernden Nebel.

Fährt noch einer von euch mit den Motobozzo rum? Möchte sie aber an die Sturzbügel bauen, sie sollen die Blinker nicht überstrahlen.
Bild

Habe erstmal Kellermann mit Positionsleuchte geordert polo ist den Sonderaktionspreis von L mitgegangen: 47,-/Stück. (Komischerweise keine Tests unter Testberichte.de oder bei amazon? Die Positionsled wird nämlich NICHT gedimmt, wenn die Gelbe direkt daneben angeht.)

Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 13. Feb 2018 20:36
von kima
Hallo,
hat von euch schon jemand bei H3 Nebelleuchten/ Zusatzleuchten das Leuchtmittel gegen H3 LED Leuchtmittel ausgetauscht, wenn ja, wie sind die Erfahrungen bei der Ausleuchtung, Sichtbarkeit, Wärmeentwicklung usw. Habe mal irgendwo gelesen, dass LED Lampen eigentlich andere Reflektoren haben.
Vorteile würde ich bei der Leistungsabnahme, Anschaffung und Unterhalt sehen. Fällt mir eine LED Lampe aus, kaufe ich komplett neu. So nur das Leuchtmittel für schmales Geld.
Gruß Lothar

Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 13. Feb 2018 21:02
von kima
Fast vergessen, gibt es schon H3 LED Leuchtmittel mit E Zulassung für legalem Einstz? Von der Leistung an sich hat sich ja bei den LED's in den letzten Jahren doch einiges getan. 8- 10 Watt, 1000- 1500 Lumen pro Leuchtmittel sind ja schon machbar.

Re: Zusatz- und Nebelscheinwerfer

Verfasst: 13. Feb 2018 21:56
von blahwas
Da die Zulassung der Scheinwerfer an den Typ des Leuchtmittels gekoppelt ist, kann es sowas leider gar nicht geben :( LED kriegst du nur legal auf die Straße wenn der Reflektor und die Scheibe dafür gedacht ist.