Das sagt das Internet:
Wenn Sie im Urlaub krank werden, müssen Sie sich umgehend krankmelden und umgehend einen Arzt aufsuchen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu erhalten. Für den Nachweis der AU benötigen Sie ein Attest in Papierform, das Sie Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse zukommen lassen. Diese Urlaubstage werden dann nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, und Sie haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Sofortmaßnahmen
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber:
Melden Sie die Krankheit unverzüglich Ihrem Arbeitgeber, am besten telefonisch. Geben Sie die voraussichtliche Dauer der Erkrankung und Ihre aktuelle Aufenthaltsadresse an.
Lassen Sie sich ärztlich untersuchen:
Suchen Sie vor Ort einen Arzt auf, um sich krankschreiben zu lassen. Wenn Sie im Ausland sind, ist eine Krankschreibung durch Ihren Hausarzt in Deutschland nicht möglich.
Fordern Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU):
Lassen Sie sich ein ärztliches Attest in Papierform ausstellen. Dieses muss von Ihnen spätestens am vierten Kalendertag beim Arbeitgeber und am siebten Kalendertag bei der Krankenkasse vorliegen.
Rechte und Pflichten
Entgeltfortzahlung:
Sie haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Tage der Krankheit. Der Arbeitgeber muss bereits gezahlte Urlaubstage verrechnen.
Keine Anrechnung als Urlaubstage:
Die Krankheitstage werden nicht auf Ihren Jahresurlaub angerechnet. Sie können die entgangenen Urlaubstage später nachholen, müssen diese aber beim Arbeitgeber beantragen und genehmigen lassen.
Reise während der Krankschreibung:
Sie dürfen grundsätzlich reisen, solange dies Ihre Genesung nicht gefährdet. Beachten Sie jedoch, dass die Reise nicht als eine Art "Urlaub trotz Krankschreibung" missbraucht werden sollte.
Wichtige Hinweise für den Auslandsurlaub
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU):
Die eAU ist nur für Krankmeldungen im Inland gültig. Sie müssen im Ausland eine Papier-AU einholen.
Anforderungen:
Das ärztliche Attest kann in der Landessprache ausgestellt sein. Wenn eine Übersetzung notwendig ist, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten.





