Im Augenblick spricht in diesem Urteil noch keiner von Actioncams bei Motorrädern, aber das kommt bestimmt als Zusatz. Nach meinen Informationen kann es bis zu einer Strafe von 10 000 € gehen...
Also, immer schön die Kamera so einstellen, und veröffentlichte Aufnahmen so bearbeiten, daß ja keine Person (auch Körperhaltung, Kleidung usw.) und keine Nummernschilder zu sehen sind...
![nachdenken, überlegen :think:](./images/smilies/icon_think.gif)