Standard Versicherungstechnisch korrekte Sicherung von Motorrad gegen Diebstahl auf Anhänger 13.01.2012, 21:37
#1
Ich habe hier einem Rechtsanwalt folgende Frage gestellt. Die Antwort wird gerade online erarbeitet. Habt Ihr Erfahrungen?
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Wie sichere ich korrekt ein Motorrad auf einem Motorradanhänger, damit bei einem Diebstahl vom Anhänger trotzdem die Versicherung der Teilkasko einen Diebstahl übernimmt?
Das Problem ist, dass Motorräder beim korrekten Verladen auf dem Anhänger das Vorderrad gerade fixiert haben. Dadurch kann man die Lenkradsperre nicht einrasten lassen.
Ersatzweise kann man ein Motorrad durch eine optionale Alarmanlage oder ein Bremsscheibenschloss sichern.
Lt. Aussage der Versicherung (ist nicht im Kleingedruckten, sondern mündliche Aussage der Schadensabteilung - die Frage wurde aber sehr ernst genommen) ist eine Alarmanlage oder ein Bremsscheibenschloss kein vollwertiger Ersatz für die Lenkradsperre.
Lt. Aussage der Versicherung würde bei einem Diebstahl (selbst wenn eine Sicherung durch ein Bremsscheibenschloss oder optionale Alarmanlage) vom Anhänger eine Einzelfallprüfung stattfinden mit möglicher Kürzung bzw. Eliminierung der Ansprüche.
Gleichzeitig ist lt. Aussage der Versicherung das Motorrad versichert (solange nur das Lenkradschloss abgesperrt ist), selbst wenn der komplette Anhänger mit Motorrad gestohlen wird.
Die Versicherung schlägt daher vor, beim Parken (über Nacht) das Motorrad so auf den Anhänger zu stellen, dass das Lenkradschloss eingerastet ist.
Dies ist (bei meinem Anhänger) möglich, aber realitätsfern. Das Anbringen eines Bremsscheibenschlosses (http://www.motoin.de/images/product_...ss-14388_0.jpg) ist dauerhaft eine wesentlich einfachere Möglichkeit und hat den gleichen Sicherungseffekt der Unbeweglichkeit.
Üblicherweise ist beim Anhänger die Ladung nicht versichert; daher muss sichergestellt sein, dass das Motorrad entsprechend den gesetzlichen bzw. Versicherungsregeln gesichert ist.
Meine Frage ist daher, ob es in diesem Zusammenhang Präzedenzfälle gibt, bzw. die Aussage der Versicherung überhaupt korrekt ist, bzw. es (versicherungs-)rechtliche Vorgaben gibt, wie ein Motorrad mindestens unter solchen Umständen auf einem Anhänger zu sichern ist?
Versicherungstechnisch korrekte Sicherung von Motorrad gegen
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Versicherungstechnisch korrekte Sicherung von Motorrad gegen
Hab ich aus einen Forum , interessanter Aspekt da ich eigentlich auch nie " Abschliese aufm Hänger, aber jetzt zumindest eine Abus Kette durchs Hinterrad ziehe und an einem Gurtbügel befestigen werde
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Re: Versicherungstechnisch korrekte Sicherung von Motorrad g
So mache ich es auch, zusätzlich noch eben paar Bilder mit dem Handy als Beweis.Doppel-D hat geschrieben:Hab ich aus einen Forum , interessanter Aspekt da ich eigentlich auch nie " Abschliese aufm Hänger, aber jetzt zumindest eine Abus Kette durchs Hinterrad ziehe und an einem Gurtbügel befestigen werde
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Re: Versicherungstechnisch korrekte Sicherung von Motorrad g
Die Idee ist nicht schlecht mit der Kette das Bike zusätzlich zu sichern . Das müsste ich meinen Kunden ( Ich verleihe auch Motorradanhänger ) auch mal empfehlen dies zu machen.
Die linke Hand zum Gruß
Meine Bikes: Suzuki GSX-R 600 K1, GSX 1250 FA und jetzt eine Versys 1000 von 2015
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Re: Versicherungstechnisch korrekte Sicherung von Motorrad g
[quote="Doppel-D"]Hab ich aus einen Forum , interessanter Aspekt da ich eigentlich auch nie " Abschliese aufm Hänger, aber jetzt zumindest eine Abus Kette durchs Hinterrad ziehe und an einem Gurtbügel befestigen werde
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Hi!
Der Hintergrund könnte auch sein, das mit dem Lenkerschloß/Schlüssel bei moderneren Motorrädern auch Wegfahrsperren geschaltet werden.
Obwohl ich das alles für irrelevant halte. 4 Mann, 4 Ecken + ein Transporter und das Teil ist unter drei Minuten verschwunden.
Allerdings machen die Versicherungen die Regeln, also wäre so eine Kette schon eine Alternative.
Tchüß. Jens
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Hi!
Der Hintergrund könnte auch sein, das mit dem Lenkerschloß/Schlüssel bei moderneren Motorrädern auch Wegfahrsperren geschaltet werden.
Obwohl ich das alles für irrelevant halte. 4 Mann, 4 Ecken + ein Transporter und das Teil ist unter drei Minuten verschwunden.
Allerdings machen die Versicherungen die Regeln, also wäre so eine Kette schon eine Alternative.
Tchüß. Jens
Zuletzt geändert von kazawaki am 6. Dez 2015 08:34, insgesamt 1-mal geändert.
"Wir müssen uns daran erinnern, was früher einmal gut war". Jennifer Garner in "30 über Nacht"
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Re: Versicherungstechnisch korrekte Sicherung von Motorrad g
Mal ein Gedanke am Rande: Wie will mir die Versicherung eigentlich beweisen, dass das Lenkerschloss nicht drin war? Es gibt durchaus auch Methoden, Schlösser zu öffnen, ohne sie offensichtlich zu beschädigen.
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Re: Versicherungstechnisch korrekte Sicherung von Motorrad g
Das kommt ja ohnehin nur in Frage, wenn das Moped wieder auftaucht, was ja nicht so furchtbar häufig vorkommt...
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Re: Versicherungstechnisch korrekte Sicherung von Motorrad g
Was landläufig immer wieder gerne falsch gedacht wird;
Der Versicherungskunde muß der Gesellschaft nachweisen, dass ihm ein versicherter Schaden entstanden ist. Nicht umgekehrt!
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Bremsen ist die Umwandlung von hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme!
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Re: Versicherungstechnisch korrekte Sicherung von Motorrad g
Dann sag uns mal, wie man nachweisen soll, dass das Lenkerschloss eingerastet war, wenn das Moped weg ist.
Dieser Nachweis ist faktisch nicht zu führen, wenn das Moped komplett weg ist. Und eine eidesstattliche Versicherung ist kein Nachweis.
Mir ist zum Glück noch nie was gestohlen worden, dass ein Kennzeichen trägt...
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Re: Versicherungstechnisch korrekte Sicherung von Motorrad g
Ich hab das mal als Grundsatz ins Gespräch gebracht, damit man sich ev. mit seiner Argumentation nicht aufs Glatteis begibt.
Natürlich kann man schlecht,bzw. gar nicht beweisen, dass das L-Schloß eingerastet war.
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Re: Versicherungstechnisch korrekte Sicherung von Motorrad g
Meinem Junior ist vor zig Jahren seine damals neue ZX6R aus dem Carport geklaut worden ( 4 Mann, 4 Ecken ) und dort wurde nicht nachgebort oder ein Nachweis verlangt ob das Lenkradschloß abgeschlossen war. Lediglich alle Fahrzeugschlüssel mussten vorgelegt werden. Aufgetaucht ist das Ding bis heute nicht, die VS hat nch ca. sechs Wochen den NP bezahlt.Düse hat geschrieben:Was landläufig immer wieder gerne falsch gedacht wird;
Der Versicherungskunde muß der Gesellschaft nachweisen, dass ihm ein versicherter Schaden entstanden ist. Nicht umgekehrt!
Gruß Hans
PS.: Wenn ich mit dem Anhänger fahre, suche ich mit entweder Hotels mit Garage oder stelle den Hänger Rückwärts an eine Wand und lege etwas hinter die Anhängerräder damit das Zugrohr auf die Kupplung gedrückt wird und diese sich somit nicht öffnen lässt. Zusätzlich ist das Zugmaul mit einem Schloss gesichert.
Wenn klauen, dann mit richtig Arbeit.
Powercrusen
[*]Hercules 50 ccm 2x, CB 750 Four, Suzuki 350 GT, Honda 750 Four, Honda Boldor 750,
Honda Boldor 900 2x, Ninja 600, Ninja 636, ZX 10 R, Z 1000, ZX10 R 2x + Fazer 1000,
Z 1000, ZX 10 R 2x, Versys 1000 + ZX 10 R, Aktuell ZX10RR + Bandit 1250 S [*]
Man verschleisst eben in 43 Jahren und ca 320.000 km so einiges
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Man verschleisst eben in 43 Jahren und ca 320.000 km so einiges
- blahwas
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Re: Versicherungstechnisch korrekte Sicherung von Motorrad g
Mir wurden schon zwei Roller geklaut, und bei zwei Motorrädern die Zündschlösser beschädigt. Die Teilkasko hat immer gezahlt. Auf dem Meldebogen konnte man ankreuzen/textlich ausführen, wie gesichert war. Als ich "Kette durch Rahmen und um Verkehrsschild" angekreuzt hatte, hat das zu großer Belustigung auf der anderen Seite geführt, bis sie verstanden haben, dass es kein Auto war, sondern ein Roller
Auch bei meinem Sturmschaden (NTV umgeweht) gab es keine Nachfragen nach Haupt-/Seitenständer oder Plane.
Mein Fazit: Und das zu DEM Preis - Teilkasko lohnt sich!
PS: Wir als Motorradfahrer sind für die Versicherungen Kleinvieh, weil die maximalen Schadenshöhen einfach sehr gering sind.
Auch bei meinem Sturmschaden (NTV umgeweht) gab es keine Nachfragen nach Haupt-/Seitenständer oder Plane.
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Re: Versicherungstechnisch korrekte Sicherung von Motorrad g
Meine Formulierung klang etwas harsch, so war das nicht gemeint. Du hast ja grundsätzlich auch völlig recht.Düse hat geschrieben:Ich hab das mal als Grundsatz ins Gespräch gebracht, damit man sich ev. mit seiner Argumentation nicht aufs Glatteis begibt.
Natürlich kann man schlecht,bzw. gar nicht beweisen, dass das L-Schloß eingerastet war.
Tatsächlich ist es wohl so, dass nicht weiter nachgefragt wird, solange alle Schlüssel vorhanden sind. Dafür sind die Schadenssummen tatsächlich meistens zu gering.
- locke
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Re: Versicherungstechnisch korrekte Sicherung von Motorrad g
Ich habe selbstverständlich immer abgeschlossen "auch wenn das Vorderrad gerade steht". Da ich beide Schlüssel auf nachfrage vorzeigen kann "muß das wohl so sein". Aber dies Thema ist auch ein Grund warum ich mir einen geschlossenen Anhänger bestellt habe.
gruß Locke
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