Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, was man im Verkehr so tun darf. Die Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO) regelt, was für Fahrzeuge da so unterwegs sein dürfen. Hier geht's um die Geschichte der StVO, und um besondere Meilensteine aus Motorradfahrer-Sicht. Denn es ist für mich, geboren 1980, echt kaum zu glauben was früher legal war: Besoffen ohne Helm innerorts 100 fahren? Klar, warum nicht? Bis 1953 gab's keine Promillegrenze, bis 1957 kein Tempolimit innerorts, bis 1972 kein Tempolimit außerorts, und Bußgelder fürs Fahren ohne Helm gibt's auch erst seit 1980, und dass Fahranfänger nicht gleich aufs Superbike hüpfen sollten, hat der Gesetzgeber auch erst 1986 festgelegt.
Chronologisch:
1951 Einrichtung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)
1.9.1953 Fahrbahnmarkierungen werden verbindlich
1.1.1953 Einführung der 1,5-Promille-Grenze (absolute Fahruntüchtigkeit)
1.9.1957 Tempolimit von 50 km/h innerorts wird eingeführt
1964 Fußgänger erhalten am Zebrastreifen Vorrang
1.10.1972 Tempolimit von 100 km/h auf deutschen Landstraßen (außerorts) eingeführt
1.1.1973 Einführung der 0,8-Promille-Grenze als Ordnungswidrigkeit
1.5.1974 Einführung des „Mehrfachtäter-Punktsystems“ ("Punkte in Flensburg")
1.1.1976 Helmpflicht für Motorradfahrer eingeführt, aber ohne Strafandrohung
1.1.1978 Helmpflicht für Moped-/Mokickfahrer eingeführt, aber ohne Strafandrohung
1.8.1980 Erste Bußgelder für Verstöße gegen Helmpflicht für Motorradfahrer
1980 Verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraßen) eingeführt
1983 Tempo 30 Zonen eingeführt
1984 Helmpflicht für Mofafahrer in Deutschland eingeführt
1986 Stufenführerschein für Motorradfahrer, Führerschein auf Probe (Probezeit)
1.5.1998 Einführung der 0,5-Promille-Grenze als Ordnungswidrigkeit
1.4.2001 Einführung der 0,5-Promille-Grenze mit Fahrverbot
Eine kurze Geschichte der StVO
- blahwas
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Re: Eine kurze Geschichte der StVO
Ja, die Unschuld der Spätgeborene
Aber auch heute gilt, was früher schon bekannt war. Wenn sich kaum jemand daran hält, dann sind es schöne Lippenbekenntnisse.
Aber auch heute gilt, was früher schon bekannt war. Wenn sich kaum jemand daran hält, dann sind es schöne Lippenbekenntnisse.
Viele Grüße aus der Heuss-Stadt Brackenheim
Frank
Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten.
— von Theodor Heuss, der erste Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland
Frank
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Uwe_MY
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Re: Eine kurze Geschichte der StVO
Hier mal eine Übersicht was aufgrund einer Privatinitiative der Familie Steiger erst so alles eingeführt wurde.
https://www.steiger-stiftung.de/wer-wir ... 1970-1980/
Da will man in den 60er, oder 70er Jahren keinen Unfall gehabt haben..
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- Peter
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Re: Eine kurze Geschichte der StVO
Tach,
eigentlich reichen die beiden ersten Paragraphen der StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Übersetzt heißt das: Fahre so, dass Du niemanden nervst. Würden das alle so beachten, hätten alle einen ausreichenden Mindestabstand, wer langsamer fahren möchte, als die/der hinter einem fährt, fährt auf die Seite und lässt vorbei fahren. Schnell fahren nur da, wo ich niemand gefährde ... das und sicher noch einige Punkte mehr sind in den ersten beiden Punkten zu finden. In einer besseren Welt würde das klappen.
Grüße
eigentlich reichen die beiden ersten Paragraphen der StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Übersetzt heißt das: Fahre so, dass Du niemanden nervst. Würden das alle so beachten, hätten alle einen ausreichenden Mindestabstand, wer langsamer fahren möchte, als die/der hinter einem fährt, fährt auf die Seite und lässt vorbei fahren. Schnell fahren nur da, wo ich niemand gefährde ... das und sicher noch einige Punkte mehr sind in den ersten beiden Punkten zu finden. In einer besseren Welt würde das klappen.
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- blahwas
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Re: Eine kurze Geschichte der StVO
Auch verrückt: Es gab bis 1990 keinen Bußgeldkatalog. Es gab also keinen bundeseinheitlichen Sanktionen für Verstöße. Bußgelder wurden durch die zuständigen örtlichen Behörden festgesetzt, die ihre interne Richtlinien und Empfehlungen hatten. Es gab also regional unterschiedliche Bußgelder und viel Ermessensspielraum der Behörden.
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Re: Eine kurze Geschichte der StVO
Verruückt ist , das jeder Autoanfänger im 1001 PS Bugatti losfahren darf ...um jetzt mit dem Bugatti etwas zu üertreiben
Gruß Martin
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Re: Eine kurze Geschichte der StVO
Das sieht man an den vielen Raserunfällen, mit geleasten und hochmotorisierte Autos.
Viele Grüße aus der Heuss-Stadt Brackenheim
Frank
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