Keine gedrosselten Big-Bikes mehr mit A2
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Re: Keine gedrosselten Big-Bikes mehr mit A2
Boar, da bekomm ich Pickel. Deutschland bekommt ein Vertragsverletzungsverfahren an den Hals wegen so einer Hühnerkacke. Deutschland´s Reifenfreigabe, in Belgien und den Neederlands dürfen A1 Führerscheininhaber eine 125er erst mit 18 Jahren fahren, scheint aber keinen in der EU zu jucken.
Soviel zum Einheitlichen Regelwerk der Europäischen Union. Ach, was reg ich mich uff. Nee, ich reg mich net uff - Die regen mich uff.
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Zuletzt geändert von Resa am 7. Apr 2016 17:26, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Keine gedrosselten Big-Bikes mehr mit A2
was soll man dazu noch sagen...... .....am besten nix.....ohne Worte.....
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Re: Keine gedrosselten Big-Bikes mehr mit A2
Man könnte es echt für einen verspäteten Aprilscherz halten.
@Resa
Das mit A1 ab 18 ist andersrum - da macht Deutschland die Ausnahme, nicht BE und NL.
@Resa
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Re: Keine gedrosselten Big-Bikes mehr mit A2
Nö, Belgien und Niederlande ziehen den Joker und machen die Ausnahme.
Ich habe mir mal die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein angesehen. Diese ist z.Z. gültig.
Im Artikel 2 wird die gegenseitige Annerkennung der ausgestellten Führerscheine vereinbart. Das bedeutet, in Belgien und den Niederlande sind Deutsche Führerscheine gültig. Bis auf den A1 Führerschein, wenn der Führerscheininhaber unter 18 Jahren alt ist, dann gilt der Deutsche A1 Führerscheine nicht in Belgien und den Niederlande.
Artikel 4; Klassen, Begriffsbestimmungen und Mindestalter,
Klasse A1:
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³,
mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg;
—
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW;
—
das Mindestalter für die Klasse A1 wird auf 16 Jahre festgelegt.
Soweit gut, so isses auch im EU-Musterländle, aber keine Richtlinie oder Gesetz ohne Ausnahmen, dem Joker Joker by http://www.emofaces.com/
4.6. Die Mitgliedstaaten können das Mindestalter für die Aus-
stellung eines Führerscheins
C) bei der Klasse A1 bis auf 17 oder 18 Jahre anheben,
—
sofern der Unterschied zwischen dem Mindestalter für die
Klasse A1 und dem Mindestalter für die Klasse A2 zwei
Jahre beträgt und
—
eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf Krafträdern
der Klasse A2 gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c
Ziffer i Voraussetzung für die Zulassung zum Führen von
Krafträdern der Klasse A ist;
So und jetzt? Da hat jemand einen in Deutschland gültigen A1, ist 16 Jahre alt und darf aber weder in Belgien oder den Niederlande mit seiner 125 Sanella fahren, weil da der A1 erst ab 18 Jahre gilt. Ist eine Tolle Wurst, diese EU...
Ich habe mir mal die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein angesehen. Diese ist z.Z. gültig.
Im Artikel 2 wird die gegenseitige Annerkennung der ausgestellten Führerscheine vereinbart. Das bedeutet, in Belgien und den Niederlande sind Deutsche Führerscheine gültig. Bis auf den A1 Führerschein, wenn der Führerscheininhaber unter 18 Jahren alt ist, dann gilt der Deutsche A1 Führerscheine nicht in Belgien und den Niederlande.
Artikel 4; Klassen, Begriffsbestimmungen und Mindestalter,
Klasse A1:
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³,
mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg;
—
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW;
—
das Mindestalter für die Klasse A1 wird auf 16 Jahre festgelegt.
Soweit gut, so isses auch im EU-Musterländle, aber keine Richtlinie oder Gesetz ohne Ausnahmen, dem Joker Joker by http://www.emofaces.com/
4.6. Die Mitgliedstaaten können das Mindestalter für die Aus-
stellung eines Führerscheins
C) bei der Klasse A1 bis auf 17 oder 18 Jahre anheben,
—
sofern der Unterschied zwischen dem Mindestalter für die
Klasse A1 und dem Mindestalter für die Klasse A2 zwei
Jahre beträgt und
—
eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf Krafträdern
der Klasse A2 gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c
Ziffer i Voraussetzung für die Zulassung zum Führen von
Krafträdern der Klasse A ist;
So und jetzt? Da hat jemand einen in Deutschland gültigen A1, ist 16 Jahre alt und darf aber weder in Belgien oder den Niederlande mit seiner 125 Sanella fahren, weil da der A1 erst ab 18 Jahre gilt. Ist eine Tolle Wurst, diese EU...
Zuletzt geändert von Resa am 8. Apr 2016 00:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Keine gedrosselten Big-Bikes mehr mit A2
Hmm, das hatte ich andersrum im Kopf: normalerweise 18, als Ausnahme auch 16. Entweder lag ich schon immer falsch, oder es wurde verändert.
Ohne Grenze, besondere Papiere und Geldwechsel als Aachener seine Feierabendrunde in alle Richtungen machen zu können ist trotzdem super
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Re: Keine gedrosselten Big-Bikes mehr mit A2
Interessanter Artikel, aber ich bin jetzt völlig verwundert!
Im Oktober 2014 habe ich die Fahrprüfung zum A2 abgelegt. Bereits damals hatte ich die Kenntnis, dass ich mir nur eine Maschine drosseln kann, die wie im Beitrag beschrieben ist. Meine Wahl ist daher auf ne F650 GS gefallen, die nominal 71 PS hat. Somit lag ich bei Drosselung innerhalb der Grenze.
Von der deutschen Ausnahmeregelung war niemanden etwas bekannt!
Andreas
Im Oktober 2014 habe ich die Fahrprüfung zum A2 abgelegt. Bereits damals hatte ich die Kenntnis, dass ich mir nur eine Maschine drosseln kann, die wie im Beitrag beschrieben ist. Meine Wahl ist daher auf ne F650 GS gefallen, die nominal 71 PS hat. Somit lag ich bei Drosselung innerhalb der Grenze.
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Re: Keine gedrosselten Big-Bikes mehr mit A2
Spontan würde mir gar kein "Bigbike" mit mehr als 70 KW einfallen, welches aif 35 KW gedrosselt werden kann. Geht das bei allen? Wer fährt sowas?
Schön auch, dass ich 30 Jahre später mal erfahre, dass ich damals als 16-Jähriger mit "1b" und Yamaha RD80 gar nicht durch mehrere europäische Länder und womöglich Schweiz hätte fahren dürfen. Zum Glück hat's damals keinen interessiert
Schön auch, dass ich 30 Jahre später mal erfahre, dass ich damals als 16-Jähriger mit "1b" und Yamaha RD80 gar nicht durch mehrere europäische Länder und womöglich Schweiz hätte fahren dürfen. Zum Glück hat's damals keinen interessiert
Michael
(Yamaha XT 1200 ZE nach Versys 650)
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Re: Keine gedrosselten Big-Bikes mehr mit A2
Mein Sohn fährt eine Yamaha FZ8 (78KW/106PS -> 48PS).
Das geht ganz gut.
Das Problem mit dem Ausland war uns bewusst. Ich war schon froh ihn von einer R1 abhalten zu können.
Das geht ganz gut.
Das Problem mit dem Ausland war uns bewusst. Ich war schon froh ihn von einer R1 abhalten zu können.
Gruß
Klaus
Yamaha 125 TDR 2009-2010 10000Km; Versys650/07 2010-2015 17000km; Versys1000/2013 Grandtourer
Klaus
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Re: Keine gedrosselten Big-Bikes mehr mit A2
Vielleicht war es damals auch anders, ich weiß es nicht. Seitdem gab es ja einige neue Führerscheinregelungen. Nicht immer nur zum Nachteil.Michael_1969 hat geschrieben:Spontan würde mir gar kein "Bigbike" mit mehr als 70 KW einfallen, welches aif 35 KW gedrosselt werden kann. Geht das bei allen? Wer fährt sowas?
Schön auch, dass ich 30 Jahre später mal erfahre, dass ich damals als 16-Jähriger mit "1b" und Yamaha RD80 gar nicht durch mehrere europäische Länder und womöglich Schweiz hätte fahren dürfen. Zum Glück hat's damals keinen interessiert
Als ich meinen Schein 1999 umschreiben lassen habe, hat man mir die Klassen A, BE und C1E ohne Schlüsselzahlen eingetragen, das war damals so.
Letztens habe ich auf einer TÜV-Seite gelesen, dass ich damit Glück hatte, weil ich damit nun auch mehrachsige Anhänger fahren darf, was ja eigentlich bei <3,5 t und < 7,5 t so nicht vorgesehen ist.
Aber eins ist sicher, wenn andere EU-Länder sich nicht an die Regeln halten bekommen die genauso ein Vertragsverletzungsverfahren angehängt wie D. Da sowas aber im Regelfall eher nur in den Ländern selbst diskutiert wird, bekommt man da dann nicht viel von mit.
Grüße
Andreas
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Re: Keine gedrosselten Big-Bikes mehr mit A2
Ein Kumpel von mir fährt eine Z800, nicht die e version.
Gedrosselt auf 48PS. Gent klasse.
Allerdings darf man damit auch in Österreich nicht Fahren! Da gilt das gleiche.....
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Gruß Bonsai
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Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen
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Re: Keine gedrosselten Big-Bikes mehr mit A2
Bei Alpha Technik gibt es Drosseln für alles bis S1000RR und Hayabusa. Sind alles Gaswegbegrenzungen...
- Michael_1969
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Re: Keine gedrosselten Big-Bikes mehr mit A2
Wie gut, dass ich das vor einem Jahr, als ich den A2 nachgelegt hatte, noch nicht wusste
Vermutlich wird uns die EU nun eine angemessene Übergangsfrist einräumen, damit kein A2-Neuling ernsthaft zu Schaden kommt. Denn Bestandsschutz ist ein hohes Rechtsgut, welches nicht über Nacht gekippt werden wird. Somit sollte jeder Drosselbesitzer die Möglichkeit bekommen, seine Entdrosselung mit dem bisherigen Bike auch selbst zu erfahren. Es wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird...
Vermutlich wird uns die EU nun eine angemessene Übergangsfrist einräumen, damit kein A2-Neuling ernsthaft zu Schaden kommt. Denn Bestandsschutz ist ein hohes Rechtsgut, welches nicht über Nacht gekippt werden wird. Somit sollte jeder Drosselbesitzer die Möglichkeit bekommen, seine Entdrosselung mit dem bisherigen Bike auch selbst zu erfahren. Es wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird...
Michael
(Yamaha XT 1200 ZE nach Versys 650)
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